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Zusatzbeiträge der Krankenversicherungen
Datum: 09.11.2010 16:40 / Autor: Torsten Maue
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, der muss damit rechnen in der Zukunft auch höhere Zusatzbeiträge zu zahlen. Damit sollen die Löcher in den Krankenkassen durch steigende Kosten im Gesundheitssystem ausgeglichen werden.
Grundsätzlich können die Kassen zwei verschiedene Arten von Zusatzbeiträgen erheben: einen pauschalen Beitrag und einen, der vom Einkommen abhängig ist. Die Anhebung des pauschalen Zusatzbeitrages ist dabei bis acht Euro möglich und erst bei darüber liegenden Zusatzbeiträgen muss die Kasse prüfen, ob das Einkommen des Patienten hoch genug ist. Da dies jedoch mit viel Aufwand verbunden ist, wird es wohl in Zukunft zu keiner solch starken Erhöhung über acht Euro kommen. Die andere Möglichkeit ist der einkommensabhängige Beitrag von maximal einem Prozent oder 37,50 Euro des monatlichen Einkommens.
Diese Grenze gilt aber nicht mehr lange, da durch die Gesundheitsreform des Gesundheitsministers Rösler in Zukunft die Höhe der Zusatzbeiträge von jeder Kasse selbst festgesetzt werden soll und als einziges Instrumentarium dienen sollen, um Preissteigerungen abzufedern. Gleichzeitig wurde der Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 Prozent und der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen auf 8,2 Prozent festgesetzt und kann nicht weiter erhöht werden.
Will man auch in Zukunft günstige Beiträge haben, so muss man in Zukunft öfter die Krankenversicherung wechseln und in den kommenden Jahren werden auch private Krankenversicherung immer attraktiver werden. Gerade die Festsetzung des Arbeitgeberanteils wird auf die Dauer zu einer Kostenexplosion und zu stark erhöhten Beiträgen führen. Ob wir dann auch hier amerikanische Verhältnisse bekommen, wo viele Personen überhaupt keine KV haben, oder eine stärkere Tendenz zur Zwei-Klassen-Medizin kann man bisher noch nicht genau vorhersehen.
Link: http://www.versicherung-in.de/category/krankenversicherung/
Grundsätzlich können die Kassen zwei verschiedene Arten von Zusatzbeiträgen erheben: einen pauschalen Beitrag und einen, der vom Einkommen abhängig ist. Die Anhebung des pauschalen Zusatzbeitrages ist dabei bis acht Euro möglich und erst bei darüber liegenden Zusatzbeiträgen muss die Kasse prüfen, ob das Einkommen des Patienten hoch genug ist. Da dies jedoch mit viel Aufwand verbunden ist, wird es wohl in Zukunft zu keiner solch starken Erhöhung über acht Euro kommen. Die andere Möglichkeit ist der einkommensabhängige Beitrag von maximal einem Prozent oder 37,50 Euro des monatlichen Einkommens.
Diese Grenze gilt aber nicht mehr lange, da durch die Gesundheitsreform des Gesundheitsministers Rösler in Zukunft die Höhe der Zusatzbeiträge von jeder Kasse selbst festgesetzt werden soll und als einziges Instrumentarium dienen sollen, um Preissteigerungen abzufedern. Gleichzeitig wurde der Arbeitgeberbeitrag auf 7,3 Prozent und der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen auf 8,2 Prozent festgesetzt und kann nicht weiter erhöht werden.
Will man auch in Zukunft günstige Beiträge haben, so muss man in Zukunft öfter die Krankenversicherung wechseln und in den kommenden Jahren werden auch private Krankenversicherung immer attraktiver werden. Gerade die Festsetzung des Arbeitgeberanteils wird auf die Dauer zu einer Kostenexplosion und zu stark erhöhten Beiträgen führen. Ob wir dann auch hier amerikanische Verhältnisse bekommen, wo viele Personen überhaupt keine KV haben, oder eine stärkere Tendenz zur Zwei-Klassen-Medizin kann man bisher noch nicht genau vorhersehen.
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